Auszug UR 06/2014

Hasenjagd
Ich wohne in einer Gemeinde mit herrlicher Grünlandnatur rundherum, die zu ausgedehnten Spaziergängen geradezu einlädt. Eine kurzzeitig eingerichtete Verkehrsumleitung hat mich vor kurzem so durch diese herrliche Natur geschickt, dass ich unter Hintanstellung von Terminen aus meinem Fahrzeug ausstieg und ebenfalls einen kleinen Spaziergang unternahm. Mein Interesse galt der Ausschilderung an Wiesenbegrenzungen, mit dem Hinweis, dass hier Hunde angeleint sein müssen. Im ersten Moment glaubte ich, am falschen Platz zu sein, in unserem Ort gibt es keine als gefährlich einzustufenden Hunde. Aber näher betrachtete Information wies darauf hin, dass hier in den Wiesen um uns herum ein Betretungsverbot zum Schutz von Bodenbrütern herrscht.

Bedauerlicherweise hat dieser Hinweis einen Hundebesitzer nicht abgehalten, seinen Vierbeiner frei springen zu lassen. Dessen Tatendrang wurde sogar noch unterstützt durch das Zuwerfen von Stöckchen, was den Hund zu Höchstleistungen beim Zu und Weglaufen antrieb. Meine Nachfrage, ob der Mann sich nicht an die Anweisung halten wolle, die doch bestimmt ihren Grund hätte, meinte er, dass das bisschen Grasplatttreten wohl nicht so wichtig sei und ob mich das was anginge, es sei schließlich nicht meine Wiese. Nicht alles, dass er die mögliche Hinterlassenschaft seines Hundes als Dung bezeichnete.

Ich war bestürzt über so viel Ignoranz, aber was sollte ich machen. Die Tatsache, dass jetzt in dieser Jahreszeit bodenbrütende Vögel, Niederwild und junge Säugetiere durch freilaufende und stöbernde Hunde aufgeschreckt werden, dass platt getretenes Gras später vielleicht von Mähwerk nicht mehr erfasst wird, und dass Hundekot Grünzeug, aus dem letztlich Futter für Wiederkäuer gewonnen werden soll, durch Parasiten verunreinigt werden kann, sollte allen Hundehaltern eigentlich zu denken geben. Nicht zu vergessen sind auch gebuddelte Löcher, die durchaus ein Verletzungsrisiko für Mensch und Tier darstellen können.

Vielleicht bringen wir alle, die in Naturschutzgebieten wohnen und im Frühsommer mit ihren Hunden dort spazieren gehen, den Mut auf, uneinsichtigen Hundehaltern entsprechende Hinweise zu geben. Das ist
keine Besserwisserei, sondern nur eine Bitte, dass es möglich sein sollte, auf artenschutzgerechtes Verhalten hinzuweisen.

Vielen Dank. Die Red.

Zuchtrichterwesen
Nach zweiter bestandener Prüfung wurde Herr Dr. Steffen Schock vom Vorstand des Club für Molosser eV zum Spezialzuchtrichter für die Rassen Fila Brasileiro, Tosa Inu, Mastín Espanol und Mastín de los
Pirineos ernannt. Herr Dr. Schock hatte bereits im Sommer 2013 die Qualifikation für die Rassen Bordeauxdogge, Mastiff, Bullmastiff und Mastino Napoletano erreicht. Zu diesen zusätzlichen Ernennungen
gratuliert der Vorstand recht herzlich und wünscht Herrn Dr. Schock bei seinen Einsätzen viel Freude an diesen nicht immer leichten Aufgaben.

Jürgen Sauer, Zuchtrichterobmann