Unser Rassehund Auszug 11/2014

UR Auszug 11/2014

Hundesteuer

Normalerweise beantworte ich im Alltagsgeschäft eine Fülle von Fragen unterschiedlichster Anrufer zum Erwerb eines Molossers, gleich welcher Rasse, zur Aufzucht samt Fütterung, zur möglichen Behandlung von Krankheiten, Bedingungen zum HD-Röntgen und viele Anfragen mehr. Meistens bitte ich jedoch, einen sachkompetenten Gesprächspartner hinzuzuziehen.

Aktueller Anlass und Grund für den heutigen Artikel ist jedoch eine wiederkehrende Anfrage von neuen Molosser-Besitzern, die einen Hund in einem Bundesland erworben haben, dessen Rasse dem “Gefahrhundegesetz in Deutschland” unterliegt und von Bundesland zu Bundesland immer noch unterschiedlich behandelt und ausgelegt wird.

Die aktuelle Anfrage lautet: Ich habe den Wesenstest mit meinem Hund gemacht, die Hundesteuer wird trotzdem nicht billiger.

Ist das denn rechtens ??? Ich habe versucht, zu erklären, was die Hundesteuer überhaupt ist und was sie für die einzelnen Bundesländer bedeutet und wie sie ausgelegt wird, so mir das Wissen dazu überhaupt ausreicht, und versuche nur eine Erklärung abzugeben, wieso einzelne Gemeinden sich sehen, den leeren Säckel zu füllen, wenn es über die Falschparker und Zuschnellfahrer nicht möglich ist.

Aber für alle, die es nicht wissen oder nicht einschätzen können: Die kommunale Höhe der Erhebung der Hundesteuer ist abhängig von dem Kommunalabgabegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Jeder Gemeinde obliegt es aber, den Gestaltungsspielraum der Höhe einer sogenannten “Strafsteuer” für sogenannte “Kampfhunde” nach eigenem Ermessen zu benennen. Folglich nützt auch eine Wesensprüfung nicht, die Steuer für einen Molosser zu senken, so dieser in der jeweiligen Gemeinde dem “Gesetz zur Abwehr der von diesem Hund auszugehenden Gefahr” unterliegt oder liegen könnte.

Natürlich kann ich nicht ermessen, wieso eine Gemeinde in meiner mittelbaren Nachbarschaft EUR 600,00 Jahresbeitrag für einen Bullmastiff erhebt und 3 km weiter eine diesem Großkreis zugeordnete Anschlussgemeinde nur EUR 72,00 Steuer haben will.

Mir fehlen dazu die Worte. Wie bereits im UR 05 d.J. angedacht, versuchen sich Hundebesitzer verschiedener Rassen mit den Gesetzen zu arrangieren, indem sie sich anderen Rassen zuwenden, in andere Bundesländer ziehen, oder Deutschland ganz und gar verlassen, aber das ist für Liebhaber unserer Molosser keine Lösung, denn der “ordnungspolitische Zweck”, die Zahl von Hunden in den jeweiligen Gemeinden zu begrenzen, ist aufgrund unserer minimalen Population damit mit Sicherheit nicht erreicht.

Und alle neuen Liebhaber unserer Rassen stören auch nicht redaktionelle Berichte, wie viele Tonnen Kot zum Himmel stinken und wie viele neue Publikationen für und gegen Hundefeindlichkeit aufgelegt werden. Ich denke, es empfiehlt sich, sich zusammen mit dem Erwerb eines Molossers auch beim jeweiligen Steueramt nach der Steuerhöhe zu erkundigen, um möglichem Schock wegen
der Höhe der Abgaben zu entgegnen. Ich denke aber, unsere verantwortungsvollen Züchter werden ihren jeweiligen Welpenkäufern, deren Ortsansässigkeit ihnen beim ersten Welpeninteresse bekannt wird, mit Sicherheit passende Ratschläge mitgeben.
Falls doch noch Fragen: Ich bin da. Die Red