01.01.2018:
Die Gebühren für Auswertungen der HD und ED erhöhen sich jeweils von 30,00€ auf 35,00€.
Wir bitten um Kenntnisnahme
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01.06.2013
Das Zuchtalter sowie das Belegen von Hündinnen wird der VDH-ZO § 6 angepasst
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10.02.2012
Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses wurde die Gebühr für
HD- und ED-Auswertungen von bisher EUR 25,00 auf EUR 30,00 erhöht.
Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Anordnung und Maßnahme lt. § 26, Abs. 1+2, unserer gültigen Satzung.
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01.04.2010
Wichtige Informationen zur Zuchtordnung.
Folgende Punkte sind ab dem 28.03.2010 in der CfM Zuchtordnung aufgenommen und nach VDH Statuten bindend für die Mitgliedsvereine.
– Hunde mit HD-Grad Leicht dürfen nicht mit Hunden, die ebenfalls HD-Grad Leicht aufweisen, verpaart werden. Ausnahmen sind nur durch Genehmigung des VDH aufgrund eines entsprechenden begründeten Antrags (Zuchtprogramm mit wissenschaftlicher Begleitung und Darstellung der Population/Zuchtbasis) des Rassehunde Zuchtvereins möglich.
– Eine Zuchtverwendung von Hunden mit ED-Grad III ist untersagt.
– Eine Hündin soll innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als 2 Würfe aufziehen.